Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.
Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
Mit dem Handwerkerparkausweis RMK kann ein Betrieb seinen Service- oder Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht
Der Handwerker-Parkausweis berechtigt außerdem, in die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten einzufahren und das Fahrzeug zum Be- und Entladen für maximal 30 Minuten abzustellen (mit Ausnahme in Waiblingen). Die Ankunftszeit ist durch Auslegen einer Parkscheibe nachzuweisen.
! Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
! Das Parken in Fußgängerzonen- auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte (=Firmengelände) ist mit dem Handwerkerparkausweis RMK nicht möglich.
Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung vor Ort erforderlich.
Den Handwerkerparkausweis RMK können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nein, ein Handwerkerparkausweis ist für bis zu drei Fahrzeuge gültig. Die Berechtigung kann also in Kopie in den angegebenen Fahrzeugen parallel genutzt werden. Der Handwerkerparkausweis ist sichtbar in dem sich im Einsatz befindlichen Fahrzeug anzubringen.
Der Handwerkerparkausweis ist in allen 31 Kommunen des Rems-Murr-Kreises gültig.
Anträge für den Handwerkerparkausweis RMK sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen: den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder dem Landratsamt.
Sie können den Antrag:
Folgende Unterlagen sind mit einzureichen:
Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt 50,- € für 12 Monate.
Der Handwerkerparkausweis RMK ist ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig.
Die Ausstellung des Handwerkerparkausweises erfolgt nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung kann er widerrufen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
07151 501-1193
handwerkerparkausweis@rems-murr-kreis.de
Onlineantrag über
www.service-bw/handwerkerparkausweis