Der Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.

Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.

Mit dem Handwerkerparkausweis RMK kann ein Betrieb seinen Service- oder Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht

  • im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO)
  • in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 StVO mit entsprechenden Zusatzzeichen)

Der Handwerkerparkausweis hat in Fußgängerzonen keine Gültigkeit. Wird eine Ausnahmegenehmigung für eine Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung vor Ort erforderlich. 

! Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
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Das Parken in Fußgängerzonen- auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte (=Firmengelände) ist mit dem Handwerkerparkausweis RMK nicht möglich.

Den Handwerkerparkausweis RMK können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • der Betriebssitz liegt innerhalb des Rems-Murr-Kreises,
  • der Betrieb verfügt über eine IHK Mitgliedsbescheinigung oder eine Handwerkskarte,
  • der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus,
  • ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt,
    • die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und sind als Service- oder Werkstattwagen   bzw. für Material- und Werkzeugtransporte zu nutzen.

Auf eine Ausweiskarte können jeweils bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden. Die Ausweiskarte kann somit bis zu drei Mal ausgestellt werden. Der Handwerkerparkausweis kann parallel in den Fahrzeugen verwendet werden und ist im Sichtbereich der Frontscheibe auszulegen. 
Die Ausweiskarte darf nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes verwendet werden.
Der Einsatz im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis nicht möglich.
Ein Betrieb kann beliebig viele Ausweiskarten erhalten, sofern die Betriebsart sowie die Fahrzeuge den Voraussetzungen des regionalen Handwerkerparkausweises entsprechen.

Der Handwerkerparkausweis ist in allen 31 Kommunen des Rems-Murr-Kreises gültig.

Anträge für den Handwerkerparkausweis RMK sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen: den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder dem Landratsamt.

Sie können den Antrag:

Folgende Unterlagen sind mit einzureichen:

  • digitaler/analoger Antrag
  • KFZ-Schein
  • IHK Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung

Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt 50,- € für 12 Monate.

Änderung oder Verlängerung der Ausnahmegenehmigung
Bei nachträglicher Eintragung von Fahrzeugen oder Tausch von Fahrzeugen auf dem Handwerkerparkausweis oder bei Neuausstellung nach Verlust, wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben. Bei erneuter Beantragung des einheitlichen Handwerkerparkausweises müssen wiederum alle notwendigen Dokumente beigefügt werden. 

Verlust der Ausnahmegenehmigung
Bei Verlust der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 15 Euro für die Neuausstellung fällig.
 

Der Handwerkerparkausweis RMK ist ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig.

Die Ausstellung des Handwerkerparkausweises erfolgt nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung kann er widerrufen werden.


Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie unter
07151 501-1193
handwerkerparkausweis@rems-murr-kreis.de

Onlineantrag über
Serviceportal Baden-Württemberg